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Diebstahl- und Betrugsaufklärung Bei unbekannten Tätern ist es unsere Aufgabe diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten bei Diebstahl oder des Betrug beweiskräftig dokumentiert werden. Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und direkt der Polizei überstellt. Hierbei übernehmen wir auch weitergehende Vermittlungen zwischen Ihnen und den Polizeibehörden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit nach Überführung der Täter bei einem Diebstahl oder bei einem Betrugs-Fall, Beweise so zu sichern, dass entstandene Schäden zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können. Hierbei kann dann, falls gewünscht, auf Strafantrag bei den Ermittlungsbehörden verzichtet werden. Einschleusung Im Falle von Ungereimtheiten (z.B. Diebstähle und Unterschlagungen) in Ihrem Unternehmen, schleusen wir einen unserer Mitarbeiter ein, der eine Tätigkeit im relevanten Bereich übernimmt. Unser Spezialist ist für Ihre Mitarbeiter dann ein neuer Kollege oder eine Aushilfskraft. Wir verschaffen uns durch die Einschleusung so Einblicke in Ihre innerbetriebliche Struktur und überführen dann den oder die Täter. Die beweiskräftige Überführung erfolgt gegebenenfalls mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Videoüberwachung oder Auftreten als Kaufinteressent von gestohlenen Gegenständen). |
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